JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 37 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. In Kindschaftssachen ist nicht generell schon wegen der Bedeutung der Statusfeststellung mit ihren weitreichenden Folgen für die Parteien grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen, sondern nur wenn dies nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich ist (§ 121 Abs. 2 Alternative 1 ZPO). 2. In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergibt sich eine Notwendigkeit zur Anwaltsbeiordnung für denjenigen, der als Vater festgestellt werden soll, jedenfalls nicht, bevor nicht zumindest das zur positiven Vaterschaftsfeststellung ohnehin unerläßliche Abstammungsgutachten vorliegt. 3. Allein die üblichen Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten des Kindes durch das Jugendamt geben keinen Grund, dem Beklagten aus Gründen der Waffengleichheit in einem einfach gelagerten Kindschaftsverfahren von vornherein einen Rechtsanwalt beizuordnen. 4. Eine im Annexverfahren verfolgte Regelunterhaltsklage kann letztlich keine über die Vaterschaftsfeststellung als Grundlage hinausreichende Bedeutung haben, da möglicherweise beratungsbedürftige Einwendungen des Beklagten zu seiner Leistungsfähigkeit schon wegen § 653 Abs. 1 Satz 2 ZPO erst im Rahmen einer Abänderungsklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden können. Rechtsbeschwerde ist beim BGH unter dem Aktenzeichen: XII ZB 27/07 anhängig. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 3 WF 7/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, ZPO |
| Schlagworte: | Verschulden bei Vertragsschluss |
| Leitsatz: | Die Angabe eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel, das der Vermittler im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung erstellt, kann zu einer Haftung der finanzierenden Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aus eigenem Verschulden bei Vertragsschluss aufgrund eines Wissensvorsprungs führen, wenn die Angabe objektiv grob falsch ist und im Rahmen des institutionalisierten Zusammenwirkens die Bausparkasse bzw. Bank sich die arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen muss. Nachfolgend BGH, Aktenzeichen: XI ZR 135/07. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 4 U 192/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GG, BRAO, BORA |
| Leitsatz: | Zur Frage der Zulässigkeit der Namensnennung von Prozessparteien in Urteilsdatenbanken von Rechtsanwaltskanzleien, auf die Dritte über die Homepage der Kanzlei Zugriff nehmen können. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 9 U 131/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 214/06 | |