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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum12 / 2006 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 117/06 vom 29.12.2006

Rechtsgebiete:II. BerechnungsVO, BGB
Leitsatz:Mit "Bewirtschaftungs- und sonstigen Verbrauchsabgaben" in einem Gewerbemietvertrag ist dasselbe gemeint wie mit "Betriebskosten" im Sinne der Anlage 3 (Nr. 1-16) zu § 27 der II. Berechnungsverordnung; dies ist von einem durchschnittlichen Gewerbemieter auch in diesem Sinne zu verstehen. Die Rechtsfolge des in Bereich der Wohnraummiete geltenden § 556 Abs.3 Satz 3 BGB, wonach nach Ablauf der Abrechnungsfrist des Satzes 2 (spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist, wird nicht auf Gewerbemietverträge übertragen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 117/06



KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 80/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Fristsetzung des Vermieters an den Mieter zur Ausführung bei Beendigung des Vertrages geschuldeter Rückbauarbeiten ist - als Voraussetzung der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung der Rückbauarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert. Eine derartige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Mieter nach Erhalt einer Aufforderung, einen konkret beschriebenen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, gleichwohl erklärt, er habe seine Rückbauverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt und weitere Ansprüche des Vermieters würden nicht bestehen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 12 U 80/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 W 63/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die an das Oberlandesgericht gerichtete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil des Landgerichts ist unzulässig; sie ist auch nicht an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten, weil sie nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 W 63/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 47/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:StVG, StVO, ZPO
Leitsatz:Das Rechtsfahrgebot dient nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf derselben Fahrbahn bewegen, nicht aber auch dem Schutz derer, die erst in diese Fahrbahn einbiegen wollen. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahn der vom Vorfahrtberechtigten genutzten Vorfahrtstraße. Ist der Vorfahrtberechtigte nicht hinreichend weit rechts gefahren, führt dies zu einer erhöhten Betriebsgefahr des von ihm geführten Fahrzeugs. Allein diese erhöhte Betriebsgefahr kann im Rahmen der Abwägung gem. § 17 StVG zu einer Mithaftung nach einer Quote von 1/4 führen und zwar auch im Verhältnis zu einem Grundstücksausfahrer.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 47/06


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