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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum10 / 2006 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 10 / 2006



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 260/06 vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:RVG, RVG VV, GKG
Schlagworte:Wert der Einigung nach einseitiger Teilerledigungserklärung
Leitsatz:1. Ist nach teilweiser Bezahlung der Klageforderung die Kostenlast streitig geblieben und hat der Beklagte sich im Termin der Erledigungserklärung des Klägers nicht angeschlossen, so bestimmt sich der Gegenstandswert einer Einigung der Parteien über den Ausgleich der Klageforderung einschließlich der Kosten nach dem streitigen Teil der Hauptforderung ohne Berücksichtigung des Kostenstreits.

2. Die Festsetzung des Streitwerts für die Anwalts- und Gerichtsgebühren auf den vollen Wert der Klageforderung ist für den Wert der Einigungsgebühr nicht maßgebend.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 260/06



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 8 W 58/06 vom 09.10.2006

Rechtsgebiete:KV GKG, GKG
Leitsatz:Die gerichtliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1210 KVGKG entsteht als Pauschalgebühr bereits mit Klageeinreichung und orientiert sich zunächst - bei Zahlungsklagen - an dem mit der Klage geltend gemachten Betrag. Ohne Auswirkung auf die Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr ist eine nachträglich im Laufe des Verfahrens erfolgte teilweise Klagerücknahme. Dies ergibt sich allerdings nicht aus § 40 GKG. Diese Vorschrift regelt Fälle, in denen sich der Wert des Streitgegenstandes und nicht der Streitgegenstand selbst im Laufe des Verfahrens ändert.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 8 W 58/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 329/06 vom 06.10.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ÖbVl-BO
Leitsatz:Wird für die Durchführung einer Stufenklage die Bewilligung der Prozesskostenhilfe begehrt und erteilt der Gegner in der ihm zur Stellungnahme zu dem Prozesskostenhilfe-Ersuchen gesetzten Frist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) die begehrte Auskunft, so hat die Stufenklage hinsichtlich des Auskunftsbegehrens keine Aussicht auf Erfolg; die Erfolgsaussicht für das Leistungsbegehren setzt voraus, dass der Antragsteller den Zahlungsanspruch nunmehr beziffert.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 329/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 146/06 vom 05.10.2006

Rechtsgebiete:HGB
Leitsatz:Der Nachweis der Rechtsnachfolge nach § 12 Abs. 2 HGB kann auch durch ein eröffnetes öffentliches Testament geführt werden. Das Registergericht hat eine solche letztwillige Verfügung auszulegen. Die Urkunden reichen dabei als Nachweis der Erbenstellung nur dann nicht aus, wenn bei der Auslegung der letztwilligen Verfügung Zweifel verbleiben und eine abschließende Würdigung nicht möglich ist, weil etwa Ermittlungen in tatsächlicher Hinsicht anzustellen sind.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 146/06


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