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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum09 / 2005 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 193/04 vom 08.09.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Befindet sich der Zustellungsempfänger vier Monate in Strafhaft, sind die zuvor bewohnten Räume während dieser Zeit nicht mehr "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften. Hat der Mieter nach Austausch der Schlösser durch den Vermieter keinen Zugang zu den Mieträumen, hat der Vermieter - unabhängig von der Wirksamkeit der von ihm zuvor ausgesprochenen fristlosen Kündigung - keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB für die Zeit nach Austausch der Schlösser. Im ersten Rechtszug nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren nicht allein deshalb mangels Nachlässigkeit der Partei im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 zuzulassen, weil sich der Beklagte vier Monate in Strafhaft befand.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 12 U 193/04



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 159/05 vom 06.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Leitsatz:Ein Antragsteller im Erbscheinsverfahren hat die nach den §§ 2354 bis 2356 BGB erforderlichen Angaben zu machen und Urkunden vorzulegen. Eine darüber hinaus gehende Ermittlungspflicht trifft ihn nicht. Er hat aber an den weiteren Ermittlungen des Nachlassgerichts durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben mitzuwirken.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 159/05

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 177/04 vom 05.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, Gesetz über die Staatsgrenze der DDR, ZGB/DDR
Leitsatz:Zu den Eigentumsverhältnissen an Teilen der ehemaligen Berliner "Mauer".
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 177/04

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 95/05 vom 05.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 95/05


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