JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 09 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Befindet sich der Zustellungsempfänger vier Monate in Strafhaft, sind die zuvor bewohnten Räume während dieser Zeit nicht mehr "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften. Hat der Mieter nach Austausch der Schlösser durch den Vermieter keinen Zugang zu den Mieträumen, hat der Vermieter - unabhängig von der Wirksamkeit der von ihm zuvor ausgesprochenen fristlosen Kündigung - keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB für die Zeit nach Austausch der Schlösser. Im ersten Rechtszug nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren nicht allein deshalb mangels Nachlässigkeit der Partei im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 zuzulassen, weil sich der Beklagte vier Monate in Strafhaft befand. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 12 U 193/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Leitsatz: | Ein Antragsteller im Erbscheinsverfahren hat die nach den §§ 2354 bis 2356 BGB erforderlichen Angaben zu machen und Urkunden vorzulegen. Eine darüber hinaus gehende Ermittlungspflicht trifft ihn nicht. Er hat aber an den weiteren Ermittlungen des Nachlassgerichts durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben mitzuwirken. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 159/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, Gesetz über die Staatsgrenze der DDR, ZGB/DDR |
| Leitsatz: | Zu den Eigentumsverhältnissen an Teilen der ehemaligen Berliner "Mauer". |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 177/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 95/05 | |
"Kammergericht Berlin - Entscheidungen 09 / 2005 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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