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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum02 / 2005 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 36/04 vom 28.02.2005




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 74/03 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Auch ein schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, der widersprüchliche Regelungen enthält, wahrt die Schriftform des § 126 BGB. Haben die Parteien im schriftlichen Mietvertrag mit fester Laufzeit von 10 Jahren eine Vereinbarung dahin getroffen, dass nach Ablauf eines Jahres über die angemessene Anhebung des Mietzinses jeweils Einvernehmen zu erzielen ist, und ist der Mieter dann jeweils den Bitten des Vermieters nachgekommen, monatlich eine um zwischen 1,5 % und 5 % erhöhte Miete zu zahlen, so führt die dadurch getroffene Vereinbarung nicht dazu, dass der Mietvertrag nicht mehr die Schriftform des § 550 BGB n. F. (§ 566 BGB a. F.) wahrt. Nicht jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der schriftlich vereinbarten Miethöhe ist "wesentlich" mit der Folge, dass die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB n. F. in jedem Fall nicht mehr gewahrt ist.

§ 550 BGB n. F. dient vorrangig dem Schutz des in ein bestehendes Mietverhältnis eintretenden Grundstückserwerbers.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 12 U 74/03

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 AR 1432/04 - 5 Ws 673/04 vom 28.02.2005


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (5) 1 HEs 11/05 (3/05) vom 28.02.2005



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