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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum02 / 2004 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 02 / 2004



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 14 U 169/02 vom 27.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, PartG-DDR, GmbHG, ZPO, HGB, EGBGB
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 14 U 169/02



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 549/01 vom 26.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, FGG, AGBGB-Bln, VereinsG-Bln
Schlagworte:Staatliche Genehmigung der Satzungsänderung eines altrechtlichen Vereins, Wirksamkeit des Mitgliederbeitritts, Amtslöschung eines Vereins bei Wegfall aller Mitglieder
Leitsatz:1. Die Änderung der Satzung eines altrechtlichen Vereins bedurfte auch nach dessen gemäß § 3 VereinsG-Bln erfolgter polizeirechtlicher Anmeldung und Zulassung im Jahre 1951 der staatlichen Genehmigung; die Einreichung der geänderten Satzung bei der Anmeldung genügte hierzu nicht.

2. Die staatliche Genehmigung einer erneuten Satzungsänderung wirkt nicht auf eine frühere, ohne Genehmigung erfolgte Satzungsänderung zurück.

3. Beitrittserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Annahme durch den Verein, der dabei satzungsgemäß vertreten sein muss. Der Mangel satzungsgemäßer Vertretung wird nicht dadurch geheilt, dass der Beitritt die Voraussetzungen der mangels staatlicher Genehmigung unwirksamen geänderten Satzung erfüllt.

4. Der Tod des letzten wirksam beigetretenen Mitglieds führt zur Auflösung des Vereins und jedenfalls dann, wenn der Fiskus Anfallberechtigter ist, zu dessen Erlöschen ohne Liquidation.

5. Dem öffentlichen Interesse an der Löschung des mitgliederlosen Vereins steht ein schutzwürdiges Interesse der infolge unwirksamen Beitritts nur scheinbaren Vereinsmitglieder jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Vereinsvermögen nicht mehr dem ursprünglichen Vereinszweck gewidmet ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 549/01

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 557/03 vom 26.02.2004

Rechtsgebiete:GBO, KostO
Leitsatz:1. Wird ein Berichtigungsantrag nach § 22 Abs. 1 GBO darauf gestützt, dass nach Kündigung einer 2-Mann-GbR das Gesellschaftsvermögen dem verbleibenden Gesellschafter zu Alleineigentum angewachsen ist, hat der Antragsteller in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen, dass die Kündigung wirksam war und nach den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu der Rechtsfolge der Anwachsung geführt hat.

2. Hinsichtlich der Zurückweisung des Eintragungsantrags bestimmt sich der Beschwerdewert in einem solchen Fall nach dem Anteil des vollen Grundstückswerts, der dem Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters an der GbR entspricht, §§ 131 Abs. 2, 30 Abs. 1 KostO i. V. m. §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 S. 1 KostO.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 557/03

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 Ws 696/03 vom 26.02.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Körperverletzung im Amt
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 Ws 696/03


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