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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum10 / 2003 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 484/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Verweisungsantrag im Beschwerdeverfahren bei Entscheidung durch das sachlich unzuständige Landgericht
Leitsatz:1. Entscheidet das Landgericht als sachlich unzuständiges Gericht (§ 788 Abs. 2 ZPO) über einen Kostenfestsetzungsantrag, so ist es auf die unbeschränkt eingelegte Beschwerde des Kostenschuldners befugt, den Kostenfestsetzungsbeschluss wegen des von Amts wegen zu beachtenden Zuständigkeitsmangels aufzuheben. Zur Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrages mangels sachlicher Zuständigkeit - wenn keine Abgabe oder Verweisung beantragt wird - ist nur das angerufene Gericht befugt.

2. Das Beschwerdegericht kann das Verfahren über den Kostenfestsetzungsantrag auf den erst mit der Beschwerde gestellten Antrag an das gemäß §§ 788 Abs. 2 Satz 1, 764 Abs. 2 ZPO örtlich und sachlich zuständige Vollstreckungsgericht verweisen, sofern dieses bestimmt werden kann. Andernfalls ist die Sache zur Entscheidung über den Verweisungsantrag an das Landgericht zurückzuverweisen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 484/03



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 215/03 vom 30.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, EGZPO, FGG, KostO, VwVfG
Schlagworte:Verjährung der Kostenforderung des Notars nach Zustellung der Konstenberechnung in vollstreckbarer Ausfertigung, Vorlage an den Bundesgerichtshof
Leitsatz:1. Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars bewirkt - auch nach Ablauf der Frist des § 156 Abs. 3 S. 1 KostO - keine Umwandlung der zweijährigen in die dreißigjährige Verjährungsfrist (wie Senat, Beschluss vom 23. September 2003 -1 W 103/01).

2. § 156 Abs. 4 S. 4 KostO n.F. i.V.m. § 28 Abs. 2 FGG findet unabhängig von der Fälligkeit der notariellen Kosten gemäß § 26 Nr. 10 EGZPO Anwendung, wenn die angefochtene Entscheidung des Landgerichts nicht vor dem 1. Januar 2002 verkündet oder der Geschäftsstelle übergeben worden ist.

3. Die weitere Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 215/03

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 291/01 vom 30.10.2003


KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 76/03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:HGB, ZPO, BRAGO, BGB, StReinG
Schlagworte:Straßenreinigung, Inanspruchnahme des neuen Eigentümers, Privatstraße
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 76/03


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