JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | FGG, HGB, KostO |
| Schlagworte: | Ausschluss der sofortige weitere Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335a HGB, Beschwerdewert |
| Leitsatz: | 1. Im Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335a HGB ist die sofortige weitere Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts gemäß §§ 139, 140a Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 FGG ausgeschlossen. Sie ist auch dann nicht ausnahmsweise zulässig, wenn mit ihr ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird. 2. Der Beschwerdewert richtet sich gemäß § 119 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 KostO nach dem festgesetzten oder angedrohten Betrag des Ordnungsgeldes. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 121/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZSEG |
| Schlagworte: | Sachverständigenentschädigung, Verjährung |
| Leitsatz: | 1. Seit Einführung der kurzen Verjährung in § 15 V (a. F.) bzw. VI (n. F.) ZSEG kann aus dem bloßen Zeitablauf ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine Verwirkung des Antragsrechts gem. § 16 I ZSEG bzw. des Anspruchs auf Erstattung zuviel gezahlter Sachverständigenentschädigung hergeleitet werden. Eine entsprechende Anwendung der §§ 7 GKG, 15 KostO scheidet aus. 2. Dem Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Entschädigung gem. § 16 I ZSEG fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die vom Kostenbeamten festgestellte Entschädigung an den Sachverständigen ausgezahlt wurde und sich der Sachverständige gegenüber einem - auf die beantragte gerichtliche Festsetzung gestützten - Verlangen auf Erstattung zuviel gezahlter Entschädigung mit Erfolg auf Verjährung berufen kann und bereits beruft. 3. Die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zuviel gezahlter Entschädigung beginnt auch in den Fällen, die noch der zweijährigen Verjährung nach § 15 V ZSEG a. F. unterliegen, mit der Auszahlung der Entschädigung. § 201 BGB a. F. gilt für die kurze Verjährung nach § 15 V ZSEG a. F. nicht. 4. Die Einrede der Verjährung braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden, es genügt, dass der Sachverständige dem Antrag auf gerichtliche Festsetzung unter Hinweis auf Vertrauensschutz entgegentritt. Eine unzutreffende Berechnung der Verjährungsfrist ist unschädlich. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 308/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZSEG |
| Schlagworte: | Sachverständigenentschädigung, Verjährung |
| Leitsatz: | 1. Seit Einführung der kurzen Verjährung in § 15 V (a. F.) bzw. VI (n. F.) ZSEG kann aus dem bloßen Zeitablauf ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine Verwirkung des Antragsrechts gem. § 16 I ZSEG bzw. des Anspruchs auf Erstattung zuviel gezahlter Sachverständigenentschädigung hergeleitet werden. Eine entsprechende Anwendung der §§ 7 GKG, 15 KostO scheidet aus. 2. Dem Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Entschädigung gem. § 16 I ZSEG fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die vom Kostenbeamten festgestellte Entschädigung an den Sachverständigen ausgezahlt wurde und sich der Sachverständige gegenüber einem - auf die beantragte gerichtliche Festsetzung gestützten - Verlangen auf Erstattung zuviel gezahlter Entschädigung mit Erfolg auf Verjährung berufen kann und bereits beruft. 3. Die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zuviel gezahlter Entschädigung beginnt auch in den Fällen, die noch der zweijährigen Verjährung nach § 15 V ZSEG a. F. unterliegen, mit der Auszahlung der Entschädigung. § 201 BGB a. F. gilt für die kurze Verjährung nach § 15 V ZSEG a. F. nicht. 4. Der Antrag der Staatskasse nach § 16 Abs. 1 ZSEG hemmt nicht die Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung zu viel gezahlter Entschädigung. Beinhaltet der Antrag jedoch eine Aufforderung an den Sachverständigen zur Rückzahlung zu viel gezahlter Entschädigung, beginnt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Satz 2 GKG die Verjährung des Erstattungsanspruchs neu. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 239/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Vorvertrag, Pflicht zur Ladung des Sachverständigen zum Termin |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 108/02 | |
"Kammergericht Berlin - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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