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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum05 / 2002 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 185/01 vom 29.05.2002

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung
Leitsatz:Wird ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen, ebenso wie der WEG-Verwalter die Verwaltungsschuld zu erfüllen gehabt hätte.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 185/01



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 66/02 vom 29.05.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter
Leitsatz:Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 66/02

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 74/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:EuGVü, AMG, HWG
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr, Präsentationsarzneimittel bei hochdosierten sog, "Vitaminpräparaten", produkt-/unternehmensbezogene Werbung, Werbung mit Bezug auf organische Krankheiten des Herzens und der Gefäße
Leitsatz:1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist nach Art. 5 Nr. 3 EuGVü auch bei einer Begehungsgefahr im Inland gegeben.

2. Zur Abgrenzung von Präsentationsarzneimitteln von Nahrungsergänzungsmitteln ist auf die Gefahren einer Selbstmedikation mit unwirksamen Präparaten abzustellen.

3. Eine produktbezogene Werbung im Sinne des § 11 Nr. 7 HWG kann auch vorliegen, wenn für ein "Vitaminprogramm" einzelne Anwendungsbereiche näher umschrieben werden.

4. Die von § 12 Abs. 1 HWG i.V.m. der Anlage A Nr. 5c zum HWG nicht erfasste Indikationsstellung "allgemeine Arteriosklerose" darf in der Werbeaussage Aussagen zu Herz und Kreislauf nicht in den Mittelpunkt stellen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 5 U 74/01

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 2074/00 vom 27.05.2002



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