JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 02 / 2002
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, AGBG, BauGB, BGB, BRAO |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 4735/98 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, MarkenG |
| Leitsatz: | Irreführend wirbt, wer durch die Weiterführung einer Bezeichnung für eine Veranstaltung eine Kontinuität vortäuscht, die in Wirklichkeit nicht besteht. Zwar wird die Person des Veranstalters einer "Oldie Nacht" die Fans nicht interessieren, doch ist auch für sie von Interesse, ob es sich um eine eingeführte Veranstaltung handelt. Damit hat die Irreführung die erforderliche wettbewerbliche Relevanz. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 5 U 7362/99 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne, Vertrauensschutz für Altfälle |
| Leitsatz: | 1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die bis Ende des Jahres 2000 gefasst worden sind, gebietet der Vertrauensschutz (BGHZ 145,158 = NJW 2000, 3500), Jahresabrechnungs-, Entlastungs- und Wirtschaftsplanbeschlüsse nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil sie nicht für das Kalenderjahr, sondern für davon abweichende Wirtschaftsperioden aufgestellt sind. Denn diese Eigentümerbeschlüsse liegen innerhalb der Beschlusskompetenz und wirken für alle Wohnungseigentümer gleichmäßig. 2. Ist ein von dem Kalenderjahr abweichender Wirtschaftsplan (etwa für eine Heizperiode) aus dem Jahr 2000 oder früher angefochten, kommt auch eine gerichtliche Einschränkung des beschlossenen Wirtschaftsplans nur auf das restliche Kalenderjahr nicht in Betracht, weil über den mutmaßlichen Fortgeltungswillen der Wohnungseigentümer bis zum nächsten Wirtschaftplan ohnehin die Erstreckung auf die ersten Monate des Folgejahres zu erreichen ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 71/01 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan |
| Leitsatz: | 1. Der Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. 2. Die beschlossene Fortgeltung des Wirtschaftsplanes wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass wegen Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergerneinschaft die Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan hinausgezögert wird und neueintretende Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 16/02 | |