JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FGG, PsychKG |
| Schlagworte: | zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Unterbringungsanordnung |
| Leitsatz: | Ist eine vom Betroffenen angefochtene Unterbringungsmaßnahme vom Beschwerdegericht wegen Wegfalls der Voraussetzungen aufgehoben worden, so fehlt es an dem für eine weitere Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn der Betroffene vor der Aufhebung der Unterbringung gegenüber dem Klinikleiter verantwortlich erklärt hatte, er wolle nicht entlassen, sondern lediglich weiter beurlaubt werden, um den schützenden Rahmen der Klinik nicht zu verlieren. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 5938/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVG, StVO, ZPO |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 12 U 1147/00 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, FGG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Sofern nicht in der Teilungserklärung für den Verwalter allgemein oder in der gerichtlichen Bestellung etwas anderes bestimmt ist, umfasst die Einsetzung eines gerichtlichen Notverwalters nicht automatisch die Ermächtigung zur Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren. 2. Führt der Notverwalter ein Beschlussanfechtungsverfahren in zweiter Instanz für die Wohnungseigentümer weiter, sind diese nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, so dass auf die Rechtsbeschwerde eines einzelnen Wohnungseigentümers notwendig eine Zurückweisung erfolgen muss, falls eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 5302/00 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | keine Mehrheit von Auftraggebern bei Prozessführung durch den Nachlasspfleger für unbekannte Erben |
| Leitsatz: | Bei einer Prozessführung durch den Nachlasspfleger für unbekannte Erben liegt keine Mehrheit von Auftraggebern vor, selbst wenn außerhalb des Rechtsstreits mehrere Erben ermittelt worden sind. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 364/01 | |