JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 05 / 2001
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG, AMG |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (außerhalb des § 47 AMG) durch einen niederländischen Apotheker, der über das Internet derartige Arzneimittel den Verbrauchern in Deutschland anbietet, ist mit § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG unvereinbar und wettbewerbswidrig. 2. Dieser Versandhandel ist auch nicht ausnahmsweise gemäß § 73 Abs, 2 Nr. 6 AMG erlaubt. Ein "Beziehen" von Arzneimitteln im Sinne dieser Vorschrift erfordert einen Kauf der Arzneimittel unter persönlicher Anwesenheit in der EG-ausländischen Apotheke, auch wenn die Ware dann im Versandwege importiert wird. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 5 U 10150/00 | |
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 28 W 29/01 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, StPO |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 3 Ws 285/01 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | 1. Die formlose Beanstandung der Kostenberechnung durch den Kostenschuldner gegenüber dem Notar (§ 156 Abs. 1 Satz 3 KostO) wird erst dadurch zur Notarkostenbeschwerde, dass der Notar die Entscheidung des Landgerichts beantragt. 2. Bleibt der Notar auf die formlose Beanstandung des Kostenschuldners untätig, kann er sich bei späterer Einlegung einer Notarkostenbeschwerde durch den Kostenschuldner nicht darauf berufen, dass die Ausschlussfrist des § 156 Abs. 3 KostO abgelaufen sei, und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anwalt des Kostenschuldners dem Notar mitgeteilt hatte, dass der Schuldner die Sache selbst dem Landgericht vorlegen werde. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 2914/99 | |