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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 27.03.2007, Aktenzeichen: 7 U 104/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 7 U 104/06

Urteil vom 27.03.2007


Leitsatz:Die Frage, ob ein belastender Gebührenbescheid (hier: Heranziehung zu einem Kanalbau-Beitrag) auf den Rechtsnachfolger übergeht oder von der Behörde neu erlassen werden muss, richtet sich nach materiellem Recht. § 16 Abs. 2 S. 1 VermG kann dabei nicht allein dafür herangezogen werden, dass der Berechtigte in Folge der Rückübertragung des Grundstücks alleiniger Beitragsschuldner geworden und nach der Übertragung des Grundstücks auf die Streitverkündete auch geblieben ist. Die Rechtsfolgen dieser Bestimmung reichen jedenfalls nicht so weit, dass die Zahlungsverpflichtung aus dem gegen den Verfügungsberechtigen gerichteten Beitragsbescheid allein wegen der Restitution nunmehr automatisch auf den Berechtigten übergegangen wäre.
Rechtsgebiete:VermG
Vorschriften:VermG § 16 Abs. 2 S. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 9 O 672/04 vom 04.05.2006

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