( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 27.03.2001, Aktenzeichen: 5 U 10467/99 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 10467/99

Urteil vom 27.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Wer entgegen § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVO bei der Werbung für Flugreisen deren Preis in der Weise angibt, dass "reiner" Flugpreis und zwangsläufig anfallende Steuern und Sicherheitsgebühren gesondert ausgewiesen werden, verschafft sich einen greifbaren Wettbewerbsvorteil vor gesetzestreuen Mitbewerbern, Denn es besteht die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher zu der Auffassung gelangen, auch das Flugpreisangebot der rechtstreu werbenden Konkurrenten enthalte Steuern und Sicherheitsgebühren nicht.

Ein solcher Verstoß gegen die PAngVO ist auch "wesentlich" im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Rechtsgebiete:AGBG, UWG, PAngVO
Vorschriften:AGBG § 22, AGBG § 22 a, UWG § 1, UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3, PAngVO § 1 Abs. 1 S. 1,

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil vom 27.03.2001, Aktenzeichen: 5 U 10467/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-urteil-vom-27-03-2001-az-5-u-1046799

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 27.03.2001, 5 U 10467/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN