JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 26.11.1999, Aktenzeichen: 5 U 6936/99
| Leitsatz: | 5 U 6936/99 102.0.94/99 LG Berlin § 938 ZPO; 8 Abs. 1 UWG 1. Der Antragsteller macht sich einen unter Überschreitung des richterlichen Fassungsermessens iSd § 938 ZPO zugesprochenen Anspruch zu eigen, wenn er die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Berufung beantragt. 2. Der Abriss eines Gebäudes rechtfertigt keinen Räumungsverkauf iSd § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UWG, wenn der Veranstalter hiervon nur aufgrund der deswegen ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung der Räume betroffen ist und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in neu zu errichtenden Geschäftsräumen nicht geplant ist. Kammergericht, Urteil vom 26. November 1999 - nicht anfechtbar - |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG |
| Vorschriften: | ZPO § 938, UWG § 8 Abs. 1, |
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