JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 26.06.2003, Aktenzeichen: 2 U 8/02 Kart
| Leitsatz: | 1.Bieten auf einem Markt überhaupt nur zwei Unternehmen eine gewerbliche Leistung an (hier: Großbild-Fimvorführungen am Potsdamer Platz), kann demjenigen von beiden, dessen Marktanteil nur halb so groß ist wie der des anderen ungeachtet sonstiger Faktoren keine überlegene Marktmacht i. S. v. § 20 Abs. 4 GWB zugeschrieben werden. 2. Der Umstand, dass das Angebot des "Half-Price-Day" bei herkömmlichen 35-mm-Kinofilmen auf eine - vom Bundeskartellamt tolerierte - Empfehlung der Filmtheaterverbände zurückgeht, indiziert auch für den benachbarten Markt der Großbild-Filmvorführungen, dass der Eintritt zum halben Preis an allen Dienstags-Vorstellungen keine Maßnahme jenseits jeglicher seriöser und vertretbarer kaufmännischer Kalkulation darstellt. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 20 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 102.O.152/01 Kart vom 29.01.2002 |
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