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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 24.09.1999, Aktenzeichen: 5 U 4194/99 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 4194/99

Urteil vom 24.09.1999


Leitsatz:§ 1 Abs. 2 RabattG
§ 1 UWG

Die Ankündigung des nochmaligen kostenlosen Abdrucks des Anzeigenteils der Samstagsausgabe einer Tageszeitung betreffend den Immobilien- und Gebrauchtwarenhandel in der darauffolgenden Sonntagsausgabe der Tageszeitung stellt für eine vierwöchige Übergangszeit keinen Preisnachlass oder Sonderpreis iSv § 1 Abs. 2 RabattG dar, wenn sie der Änderung von Lesergewohnheiten aufgrund der Tatsache dient, dass diese Anzeigen bislang traditionell in der Sonntagsausgabe abgedruckt waren. Vielmehr wird der kostenlose Zweitabdruck vom Verkehr für diese Zeit als einheitliche Leistung angesehen. Ein kostenloser Zweitabdruck stellt weder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Preislistentreue dar, noch ist er unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Wertreklame (§ 1 UWG) zu beanstanden.

KG Berlin Urteil 24.09.1999 - 5 U 4194/99 -
103 O 60/99 Landgericht Berlin
Rechtsgebiete:RabattG, UWG
Vorschriften:RabattG § 1 Abs. 2, UWG § 1,

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