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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 22.04.2004, Aktenzeichen: 12 U 330/02 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 U 330/02

Urteil vom 22.04.2004


Leitsatz:Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Ein- oder Aussteigende seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die gesteigerten Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO beziehen sich ausschließlich auf den fließenden Verkehr, nicht aber auf einen Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug sowie dessen Motor abgestellt hat und in der Tür seines Fahrzeugs steht.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 10,
Verfahrensgang:LG Berlin II 17 O 471/01 vom 10.10.2002

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