JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 22.03.2002, Aktenzeichen: 5 U 8811/00
| Leitsatz: | 1. Angesichts der konkreten Gestaltung des Branchenfernsprechbuches stellt es sich nicht als irreführend dar, wenn ein Arzt, der solche Operationen durchgeführt, aber nicht die entsprechende Facharztanerkennung besitzt, sich in der Rubrik "Arzt oder Ärztin für plastische Chirurgie" eintragen lässt. Darin liegt auch kein Verstoß gegen die Berufsordnung. 2. Die Werbung mit "Prof.h.c.(GCA)" oder "Prof." oder "Professor" ist irreführend, wenn der entsprechende Arzt nicht darlegt, dass ihm die Ehrenprofessur für konkrete Leistungen auf dem Gebiet der Medizin verliehen worden ist. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 3, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 15 O 110/00 vom 26.09.2000 |
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