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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 22.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 7664/98 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 7664/98

Urteil vom 22.02.2000


Leitsatz:Leitsatz

1. Zwischen einem Herausgeber eines Branchentelefonbuches - Gelbe Seiten - und einem Unternehmen, welches den Inserenten im Branchentelefonbuch ein Sparkonzept anbietet, wonach durch die Veränderung der Größe und/oder der Gestaltung der künftigen Anzeige eine Verringerung der Anzeigekosten erzielt wird, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

2. Bei der Bewerbung eines derartigen Sparkonzeptes handelt es sich auch dann nicht um irreführende Werbung, wenn die Inserenten nicht auf eine mögliche Verringerung der Werbewirkung ihrer nach dem Sparkonzept veränderten Anzeigen insbesondere durch eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Anzeige hingewiesen werden.

Insoweit liegt auch keine vergleichende Werbung vor.

3. Eine derartige Beratungsleistung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Ausbeutens fremder Leistungen, des Ausspannes von Kunden oder aufgrund des Umstandes, dass die Entlohnung für die Beratung davon abhängt wie hoch die erzielten Ersparnisse sind, sittenwidrig.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 3,

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