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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 20.01.2009, Aktenzeichen: 5 U 48/08 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 48/08

Urteil vom 20.01.2009


Leitsatz:1. Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen.

2. In diesen Fallgestaltungen ist eine relevante Irreführung nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher ungünstigen) Alternativeinkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin, 16 O 787/07 vom 22.01.2008

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