JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 19.09.2005, Aktenzeichen: 12 U 49/04
| Leitsatz: | Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung lässt die Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Zuschlag nicht entfallen. Der Vermieter ist nach § 242 BGB (widersprüchliches Verhalten) nur dann gehindert, sich auf eine Anrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB zu berufen, nachdem er in einer Rechnungslegung gegenüber einem anderen Gericht von einer anderen Anrechnung ausgegangen ist, wenn er durch sein früheres Verhalten einen Vertrauenstatbestand geschaffen und der andere Teil daraufhin bestimmte Dispositionen getroffen hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 366 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 34 O 361/03 vom 19.01.2004 |
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