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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 20 U 91/05 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 20 U 91/05

Urteil vom 18.09.2006


Leitsatz:1. Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann nur unter den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden; es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan wird.

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht nur auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Im Arzthaftungsprozess wird in der Regel das Erfordernis einer umfangreichen oder aufwändigen Beweisaufnahme im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzunehmen sein.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 6 O 193/04 vom 11.05.2005

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