JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 20 U 91/05
| Leitsatz: | 1. Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen kann nur unter den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen werden; es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan wird. 2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht nur auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Im Arzthaftungsprozess wird in der Regel das Erfordernis einer umfangreichen oder aufwändigen Beweisaufnahme im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anzunehmen sein. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 6 O 193/04 vom 11.05.2005 |
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