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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 18.08.2000, Aktenzeichen: 5 U 3534/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 3534/00

Urteil vom 18.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Unabhängig von der Frage, ob Tariftreueerklärungen gefordert werden dürfen, ist nicht unter dem Gesichtspunkt der Irreführung zu beanstanden, wenn unter genauer Angabe der Vertragsparteien ein Tarifvertrag als "insgesamt branchenüblich" bezeichnet wird, wenn die Arbeitnehmer in etwa wie diejenigen entlohnt werden, die gemäß dem zwischen der Innung und der Fachgewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag bezahlt werden.

Der Hinweis auf die Registrierung eines Tarifvertrages beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Rechtsgebiete:UWG, TVG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, TVG § 6,

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