( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 18.04.2000, Aktenzeichen: 5 U 9327/98 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 9327/98

Urteil vom 18.04.2000


Leitsatz:Der im Jahr 1987 erworbene Schutzbereich für eine besondere geschäftliche Bezeichung, die ursprünglich für ein im Gebiet der ehemaligen Westbezirke Berlins betriebenes Unternehmen aufgrund eines FranchiseVertrages erworben wurde, hat sich mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 (auch) auf das Gebiet der ehemaligen Ostbezirke Berlins erstreckt. Der Rechtsnachfolger in das Unternehmen kann sich aus eigenem Recht auf diese Priorität gegenüber demjenigen berufen, der dieselbe geschäftliche Bezeichung zu einem späteren Zeitpunkt vom demselben Franchise-Geber erwirbt.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 2, MarkenG § 14 Abs. 3, MarkenG § 5 Abs. 2, MarkenG § 152, MarkenG § 153 Abs. 2,

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil vom 18.04.2000, Aktenzeichen: 5 U 9327/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-urteil-vom-18-04-2000-az-5-u-932798

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 18.04.2000, 5 U 9327/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN