JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 14.12.2006, Aktenzeichen: 1 U 55/06
| Leitsatz: | Behauptet der Mandant im Anwaltsregress die Erteilung eines unbeschränkten Mandats, während der in Anspruch genommene Rechtsanwalt ein beschränktes Mandat behauptet, so liegt die Beweislast für den Umfang des Auftrags beim Mandanten (wie BGH NJW 1996, 2929, 2931). Zur Frage des Schutzzwecks der Norm wenn der Mandant geltend macht, der Rechtsanwalt habe ihn im Zusammenhang mit der Beratung über eine Aufhebungsvereinbarung, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet worden ist, nicht darauf hingewiesen habe, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I nicht vorliegen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 249 Abs. 1, BGB § 276 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 30 O 395/05 vom 11.05.2006 |
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