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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 14.04.2008, Aktenzeichen: 20 U 183/06 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 20 U 183/06

Urteil vom 14.04.2008


Leitsatz:1. Für die Beschäftigung eines Heilpraktikers, der die für eine Behandlung notwendige Zusatzausbildung nicht besitzt, gelten die arzthaftungsrechtlichen Grundsätze der Anfängeroperation.

2. Die Übertragung der Behandlung auf einen Heilpraktiker, der die für diese Behandlung notwendige Zusatzausbildung nicht besitzt, stellt einen Behandlungsfehler dar und begründet die Vermutung dafür, dass der Mangel an Ausbildung für später aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten ursächlich geworden ist.
Stichworte:Heilpraktiker, Anfängeroperation,
Verfahrensgang:LG Berlin, 6 O 192/04 vom 17.08.2006

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