JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 11.07.2005, Aktenzeichen: 8 U 8/05
| Leitsatz: | Eine zusätzliche entgeltliche Beauftragung eines Subunternehmers durch den Bauherrn kann nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen angenommen werden. Ein solcher liegt nicht schon dann vor, wenn der Subunternehmer darauf hinweist, dass bestimmte Arbeiten nicht von seinem Auftrag gedeckt sind und der Bauherr ihn gleichwohl zur Erledigung auffordert. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 631, BGB § 632 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 13 O 71/04 vom 14.12.2004 |
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