JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 11.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 103/00
| Leitsatz: | Leitsatz: UWG § 1 Die "Gratisverteilung" einer Tageszeitung ist nicht per se wettbewerbswidrig, vielmehr muß aus der kostenlosen Abgabe eine ernstliche Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs oder für den Institutsschutz der berichterstattenden Presse erwachsen. Da auch das "Gratisblatt" den Schutz der Pressefreiheit genießt, sind an Darlegung und Glaubhaftmachung der konkreten Bestandsgefährdung hohe Anforderungen zu stellen. Kammergericht, 5. Zivilsenat, Urteil vom 11. Februar 2000 - 5 U 103/00 - nicht anfechtbar |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 1, |
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