( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 11.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 103/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 103/00

Urteil vom 11.02.2000


Leitsatz:Leitsatz:

UWG § 1

Die "Gratisverteilung" einer Tageszeitung ist nicht per se wettbewerbswidrig, vielmehr muß aus der kostenlosen Abgabe eine ernstliche Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs oder für den Institutsschutz der berichterstattenden Presse erwachsen. Da auch das "Gratisblatt" den Schutz der Pressefreiheit genießt, sind an Darlegung und Glaubhaftmachung der konkreten Bestandsgefährdung hohe Anforderungen zu stellen.

Kammergericht, 5. Zivilsenat, Urteil vom 11. Februar 2000 - 5 U 103/00 - nicht anfechtbar
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 1,

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil vom 11.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 103/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-urteil-vom-11-02-2000-az-5-u-10300

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 11.02.2000, 5 U 103/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN