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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 09.06.2000, Aktenzeichen: 5 U 2172/00 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 2172/00

Urteil vom 09.06.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Vervielfältigung von Daten eines Veranstalters aus einer Datenbank, die zum Zwecke des Vorverkaufs von Eintrittskarten über Vorverkaufsstellen Daten von 300 bis 400 Veranstaltern enthält, ist die Vervielfältigung eines unwesentlichen Teils der Datenbank nach § 87b UrhG.

2. Ist die Vervielfältigung sondergesetzlich gestattet, so kommt ein Verstoß nach § 1 UWG nur dann in Betracht, wenn zusätzliche die Unlauterkeit begründende besondere Umstände gegeben sind.
Rechtsgebiete:UrhG, UWG
Vorschriften:UrhG § 87a, UrhG § 87b, UWG § 1,

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