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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 08.08.2000, Aktenzeichen: 5 U 4488/99 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 4488/99

Urteil vom 08.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Eine Kassenärztliche Vereinigung verstößt nicht gegen § 1 UWG, wenn sie Ärzten, die Einweisungen in eine von einer Versicherung empfohlene Abteilung eines Krankenhauses vornehmen, Punkte mit dem Ergebnis gut bringt, dass die Ärzte von der Versicherung monatlich maximal 30,00 DM erhalten.

Die Kassenärztliche Vereinigung handelt insoweit nicht zu Zwecken eigenen Wettbewerbs und haftet auch nicht als Mitstörerin. Denn auch das Vorgehen der Versicherung ist nicht unlauter, sondern dient deren legitimen Ziel, die Ausgaben für die stationäre Behandlung möglichst niedrig zu halten.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 1,

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