JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 06.10.1999, Aktenzeichen: 24 U 359/99
| Leitsatz: | 1. Hat der Eigentümer eines Grundstücks Klage auf Beseitigung der Beeinträchtigung seines Eigentums gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks, von dem die Störung ausgeht, erhoben, wird die Passivlegitimation des Anspruchsgegners nicht dadurch berührt, dass dieser sein Eigentum am Grundstück während des Rechtsstreits durch Rechtsgeschäft oder Hoheitsakt verliert. 2. Ein Überbau im Sinne von § 912 BGB liegt nicht vor, wenn nachträglich ein Anbau errichtet wird, der in seinen Abmessungen vollständig auf dem Nachbargrundstück liegt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 265, BGB § 912, BGB § 1004, |
| Stichworte: | Kein Verlust der Passivlegitimation bei Wechsel im Eigentum des "störenden" Grundstücks während des Rechtsstreits, kein Überbau bei Errichtung eines vollständig auf dem Nachbargrundstück durchgeführten Anbaus, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 13 O 345/98 vom 03.12.1998 |
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