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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 06.06.2005, Aktenzeichen: 12 U 190/04 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 U 190/04

Urteil vom 06.06.2005


Leitsatz:Für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation ist nicht die Feststellung erforderlich, dass der Eigentümer des Opferfahrzeugs und der Fahrer des Täterfahrzeugs vor dem Unfall sich gekannt haben. Das Bestehen einer Vollkaskoversicherung für das Opferfahrzeug schließt die Bewertung nicht aus, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein manipuliertes Ereignis vorliegt.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 152,
Verfahrensgang:LG Berlin 17 O 112/03 vom 04.08.2004

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