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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 06.04.2001, Aktenzeichen: 5 U 6/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 6/01

Urteil vom 06.04.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Die im Fließtext gehaltene Werbeangabe "Sie können surfen, so lange Sie wollen. Sie zahlen nicht nach Stunden, sondern monatlich einen Festpreis" ist irreführend und sittenwidrig, wenn der "Festpreis" tatsächlich nur für ein Gigabyte gilt und für jedes weitere Gigabyte weitere Gebühren anfallen. Eine nur versteckt erteilte Aufklärung ist zur Klarstellung nicht geeignet.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 1,

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