JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 06.02.2006, Aktenzeichen: 12 U 4/04
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen manipulierten Unfall (hier: Miet-Lkw fährt angeblich sorgfaltswidrig auf vor roter Ampel stehenden, vorgeschädigten Mercedes-Benz 180 C auf). Als Indizien für das Vorliegen eines manipulierten Geschehens sind insbesondere Art und Zustand der beteiligten Fahrzeuge, Hergang des "Unfalls" sowie das nachträgliche Verhalten der Beteiligten von Bedeutung. Es stellt ein erhebliches Indiz für ein manipuliertes Geschehen dar, wenn die Darstellung des Fahrers des Mietfahrzeugs ("Um den Unfall zu vermeiden, habe ich sofort das Lenkrad nach links gerissen...") nach der Auswertung des UDS des Mietwagens durch einen gerichtlichen Sachverständigen widerlegt ist. |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 24 O 9/03 vom 03.12.2003 |
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