JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 05.12.2003, Aktenzeichen: 7 U 278/01
| Leitsatz: | Unter den besonderen Umständen des Einzelfalles (vermögensloser Arbeiter mit geringem Einkommen) kann die ohne entsprechende Aufklärung erfolgte Vermittlung einer Vermögensanlage als "Steuersparmodell" (hier: geschlossener Immobilienfonds) unabhängig von der Frage, ob das eingezahlte Kapital veruntreut worden ist, eine objektive Pflichtwidrigkeit darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet, wobei der Schaden bereits in Höhe des eingesetzten Kapitals mit der Anlageentscheidung und dem damit verbundenen (wirtschaftlichen) Vermögensverlust entstanden sein kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 675 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 14 O 96/01 vom 23.07.2001 |
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