( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 05.12.2003, Aktenzeichen: 7 U 278/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 7 U 278/01

Urteil vom 05.12.2003


Leitsatz:Unter den besonderen Umständen des Einzelfalles (vermögensloser Arbeiter mit geringem Einkommen) kann die ohne entsprechende Aufklärung erfolgte Vermittlung einer Vermögensanlage als "Steuersparmodell" (hier: geschlossener Immobilienfonds) unabhängig von der Frage, ob das eingezahlte Kapital veruntreut worden ist, eine objektive Pflichtwidrigkeit darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet, wobei der Schaden bereits in Höhe des eingesetzten Kapitals mit der Anlageentscheidung und dem damit verbundenen (wirtschaftlichen) Vermögensverlust entstanden sein kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 675 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Berlin 14 O 96/01 vom 23.07.2001

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil vom 05.12.2003, Aktenzeichen: 7 U 278/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-urteil-vom-05-12-2003-az-7-u-27801

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 05.12.2003, 7 U 278/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN