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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 04.12.2001, Aktenzeichen: 5 U 5617/00 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 5617/00

Urteil vom 04.12.2001


Leitsatz:Liegen die Geschäftslokale zweier Wettbewerber räumlich zu weit von einander entfernt, um Umsetzeinbußen bewirken zu können, entfällt die Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten. Jedoch kommt eine Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG in Betracht.

Die Wiederholungsgefahr ist auch dann zu bejahen, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften des LSchLG anlässlich eines sich erst in 25 Jahren wiederholenden Jubiläumsverkaufes stattgefunden hat.
Rechtsgebiete:UWG, LSchLG
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 13, LSchLG § 3,
Verfahrensgang:LG Berlin 103 O 243/99 vom 11.04.2000

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