JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 04.12.2001, Aktenzeichen: 5 U 5617/00
| Leitsatz: | Liegen die Geschäftslokale zweier Wettbewerber räumlich zu weit von einander entfernt, um Umsetzeinbußen bewirken zu können, entfällt die Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten. Jedoch kommt eine Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG in Betracht. Die Wiederholungsgefahr ist auch dann zu bejahen, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften des LSchLG anlässlich eines sich erst in 25 Jahren wiederholenden Jubiläumsverkaufes stattgefunden hat. |
| Rechtsgebiete: | UWG, LSchLG |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 13, LSchLG § 3, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 103 O 243/99 vom 11.04.2000 |
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