JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 03.12.2002, Aktenzeichen: 5 U 245/02
| Leitsatz: | 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nach Verkündung des Berufungsurteils nicht mehr wirksam zurückgenommen werden. 2. In schwierigen urheberrechtlichen Fällen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob angesichts der im Verfügungsverfahren nur beschränkt möglichen Aufklärung der Sach- und zuweilen auch der Rechtslage die begehrte Maßnahme zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig ist. Insoweit bedarf es einer Interessenabwägung, die ergeben kann, dass das Begehren für eine Entscheidung im summarischen Verfahren nicht geeignet ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG |
| Vorschriften: | ZPO § 935, ZPO § 940, UWG § 25, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 16 O 306/02 vom 04.07.2002 |
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