JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Urteil vom 03.08.1999, Aktenzeichen: 5 U 3271/98
| Leitsatz: | § 3 UWG Die Werbung der Bahn für einen Sondertarif (hier Guten-Abend-Ticket) ist nicht deshalb irreführend, weil nicht hinzugesetzt ist, dass diese Tickets nur während der üblichen. Öffnungszeiten am Schalter erworben werden können. Dieser Hinweis ist für die große Mehrzahl der Bahnkunden, die ihre Tickets vor Antritt der Reise löst, irrelevant. Die Hoffnung oder gar sichere Erwartung derjenigen. die im Zug nachlösen wollen, von der Preisermäßigung zu profitieren, ist nicht schutzwürdig. KG Berlin Urteil 03.08.1999 5 U 3271/98 16.O.585/97 LG Berlin |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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