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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINUrteil vom 01.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 7418/98 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 U 7418/98

Urteil vom 01.02.2000


Leitsatz:Leitsatz:

UWG § 3

Es stellt einen Verstoß gegen § 3 UWG dar, wenn eine Bank ihren Kunden bei der Kontostandsabfrage ein Guthaben mitteilt, das in dieser Höhe gar nicht besteht, weil die Wertstellung eingegangener Beträge noch nicht erfolgt ist. Sie täuscht so über die Höhe ihrer Schuld und vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Kunde könne den angezeigten Betrag abheben, ohne Überziehungszinsen zahlen zu müssen.

Die Bank handelt auch im geschäftlichen Verkehr, weil die anfallenden Überziehungszinsen ihre Marktposition stärken. Kammergericht, 5. Zivilsenat

Urteil vom 1. Februar 2000 - 5 U 7418/98 - nicht rechtskräftig
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,

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