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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 31.10.2005, Aktenzeichen: 24 W 195/01 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 24 W 195/01

Beschluss vom 31.10.2005


Leitsatz:Beschließen die Wohnungseigentümer, einen Gesamtbetrag wegen "doppelt abgerechneter Kosten" allgemein in den Jahresabrechnungen 1997 und 1998 den Eigentümern "gutzubuchen", diesen Betrag zunächst nach dem Ursprung auf die betroffenen Häuser und danach nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer aufzuteilen, sind allenfalls die Gesamtabrechnungen 1997 und 1998 bereits geändert, während die modifizierten Einzelabrechnungen erst noch beschlossen werden müssen und zunächst noch nicht geändert sind.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 II, WEG § 28 III, WEG § 28 V,
Stichworte:spätere Korrektur der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss,
Verfahrensgang:LG Berlin 85 T 264/00 WEG vom 27.04.2001
AG Köpenick 70 II 107/99

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