( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 31.05.2006, Aktenzeichen: (5) 1 Ss 68/06 (8/06) 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: (5) 1 Ss 68/06 (8/06)

Beschluss vom 31.05.2006


Leitsatz:Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe - vorliegend wegen Erschleichens von Leistungen (hier der Beförderung durch ein Verkehrsmittel) bedarf einer Begründung, die sich gesondert und eingehend mit den gesetzlichen Voraussetzungen in § 47 Abs. 1 StGB auseinandersetzt. Sie muß auch erkennen lassen, daß das Gericht sich der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewußt gewesen ist und die besondere Härte der kurzen Freiheitsstrafe im Vergleich zur Geldstrafe in seine Erwägungen einbezogen hat.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 47 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin (574) 35 Ns/125 PLs 3289/05 (107/05) vom 15.08.2005

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 31.05.2006, Aktenzeichen: (5) 1 Ss 68/06 (8/06) anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-31-05-2006-az-5-1-ss-6806-806

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 31.05.2006, (5) 1 Ss 68/06 (8/06)" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN