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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 29.04.2003, Aktenzeichen: 1 W 7886/00 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 7886/00

Beschluss vom 29.04.2003


Leitsatz:Kosten, die der Partei für die Bearbeitung eines umfangreichen Bauprozesses durch einen Architekten entstanden sind, sind gemäß § 91 Abs. 1 ZPO nicht erstattungsfähig, wenn die Partei selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Ihre Sachkunde kann sich auch daraus ergeben, dass der bereits mit der Planung und Überwachung des Bauvorhabens beauftragte Architekt verpflichtet war, seine Massenermittlungen und Rechnungskürzungen nachvollziehbar darzustellen und ggf. zu erklären.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 23 O 242/99 vom 06.09.2000

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