JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 29.04.2003, Aktenzeichen: 1 W 132/03
| Leitsatz: | 1. Im Grundbuchverfahren ist eine auf eine Eintragungsbewilligung bezogene Vollmacht durch das Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auffassung des Landgerichts selbst auszulegen. 2. Eine Durchführungsvollmacht zur Änderung eines Grundstückskaufvertrages erfasst regelmäßig nicht die Erhöhung der Belastungsvollmacht, wenn die Durchführungsvollmacht unter der Einschränkung steht, dass die Änderungserklärungen "für die Durchführung des Kaufvertrages noch erforderlich und nützlich" sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 164, GBO § 78, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 86 T 5/03 vom 04.02.2003 |
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