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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 28.12.2006, Aktenzeichen: 12 U 178/06 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 12 U 178/06

Beschluss vom 28.12.2006


Leitsatz:Der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt worden ist. Das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignet hat.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 286, ZPO § 513 Abs. 1, ZPO § 522 Abs. 2, ZPO § 529, ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 17 O 655/04

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