JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 27.08.2007, Aktenzeichen: 8 W 53/07
| Leitsatz: | Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ein Gegenstand - durch teilweise Hauptsachenerledigung oder teilweise Klagerücknahme - aus und wird sodann ein anderer Gegenstand eingeführt, werden die Gebühren, deren Tatbestände der Rechtsanwalt für diese Gegenstände erfüllt, nach dem zusammengerechneten Wert dieser Gegenstände berechnet. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 68 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 12 O 400/06 vom 07.06.2007 |
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