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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 27.08.2007, Aktenzeichen: 8 W 53/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 8 W 53/07

Beschluss vom 27.08.2007


Leitsatz:Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ein Gegenstand - durch teilweise Hauptsachenerledigung oder teilweise Klagerücknahme - aus und wird sodann ein anderer Gegenstand eingeführt, werden die Gebühren, deren Tatbestände der Rechtsanwalt für diese Gegenstände erfüllt, nach dem zusammengerechneten Wert dieser Gegenstände berechnet.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 68 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 12 O 400/06 vom 07.06.2007

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