( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 27.05.2009, Aktenzeichen: 4 Ws 58/09 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 4 Ws 58/09

Beschluss vom 27.05.2009


Leitsatz:1. Der Anrechnungsmaßstab hinsichtlich bestimmter Behandlungsmaßnahmen im Rahmen einer ambulanten Drogentherapie kann bereits bei der Anrechnungsfähigkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BtMG festgesetzt werden.

2. Bei nur stundenweiser therapeutischer Inanspruchnahme eines Verurteilten im Rahmen einer ambulanten Maßnahme sind nur diejenigen Tage gemäß § 36 BtMG anrechenbar, an denen tatsächlich therapeutische Behandlungsmaßnahmen erfolgen.

3. Wird jeder Therapietermin mit einem Tag Freiheitsstrafe angerechnet, kommt eine zusätzliche Anrechenbarkeit begleitender freizeitpädagogischer Aktivitäten oder der Teilnahme an einem Urinkontrollprogramm nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:BtMG
Vorschriften:BtMG § 36 Abs. 1 S. 2,
Verfahrensgang:LG Berlin, (501) K 13 / 67 Js 67/07 VRs (6/07) vom 24.03.2009

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 27.05.2009, Aktenzeichen: 4 Ws 58/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-27-05-2009-az-4-ws-5809

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 27.05.2009, 4 Ws 58/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN