JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 27.02.2002, Aktenzeichen: 24 W 16/02
| Leitsatz: | 1. Der Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. 2. Die beschlossene Fortgeltung des Wirtschaftsplanes wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass wegen Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergerneinschaft die Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan hinausgezögert wird und neueintretende Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 28 I, WEG § 28 II, WEG § 28 V, |
| Stichworte: | Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 85 T 155/01 AG Neukölln 70 II 102/00 |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 27.02.2002, Aktenzeichen: 24 W 16/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "KAMMERGERICHT-BERLIN - 27.02.2002, 24 W 16/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum