JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09
| Leitsatz: | Ein Bescheid, mit dem der Antrag des Verurteilten auf Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO zurückgewiesen wird, ist aufzuheben, wenn nicht erkennbar ist, inwieweit die für ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung sprechenden Umstände tatsächlich in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen und gewürdigt worden sind (hier: Belange eines in Deutschland bindungslosen Ausländers). |
| Rechtsgebiete: | GVGEG, StPO |
| Vorschriften: | GVGEG § 28 Abs. 3, StPO § 456a Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, M 18/1 Kap Js 2513/04 VRs |
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