( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 1 W 95/08 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 95/08

Beschluss vom 27.01.2009


Leitsatz:Bei der Auswahl des Betreuers hat das Vormundschaftsgericht dessen Geeignetheit umfassend im Hinblick auf alle erforderlichen Aufgabenbereiche zu prüfen. Das Vormundschaftsgericht muss sich jedenfalls dann mit der Bestellung mehrerer Betreuer konkret auseinandersetzen, wenn die von dem Betroffenen gewünschte Person nicht für alle erforderlichen Aufgabenkreis geeignet erscheint und dem Willen des Betroffenen mit der Bestellung mehrerer Betreuer am ehesten entsprochen werden kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1897,
Verfahrensgang:LG Berlin, 83 T 288/07 vom 28.01.2008
AG Köpenick, 52 XVII W 820

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 1 W 95/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-27-01-2009-az-1-w-9508

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 27.01.2009, 1 W 95/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN