JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 1 W 95/08
| Leitsatz: | Bei der Auswahl des Betreuers hat das Vormundschaftsgericht dessen Geeignetheit umfassend im Hinblick auf alle erforderlichen Aufgabenbereiche zu prüfen. Das Vormundschaftsgericht muss sich jedenfalls dann mit der Bestellung mehrerer Betreuer konkret auseinandersetzen, wenn die von dem Betroffenen gewünschte Person nicht für alle erforderlichen Aufgabenkreis geeignet erscheint und dem Willen des Betroffenen mit der Bestellung mehrerer Betreuer am ehesten entsprochen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1897, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin, 83 T 288/07 vom 28.01.2008 AG Köpenick, 52 XVII W 820 |
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